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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 


1. Anerkennung
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes, sowie den "Richtlinien zum mechanischen Bearbeiten von Beton und Mauerwerk für Bohr- und Schneidearbeiten" an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG.

2. Abnahmeprotokoll
Grundlage für die Rechnungslegung ist der dem Auftraggeber oder dem von ihm benannten Bevollmächtigten zur Unterzeichnung vorgelegter Leistungsbericht. Mündliche Absprachen mit Angestellten der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Betriebsleitung. Wird keine Abnahme vom Auftraggeber verlangt oder der vorgelegte Leistungsbericht nicht unterschrieben, so gilt die Leistung als angenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten. Vorbehalte oder Mängel sind schriftlich auf dem Leistungsbericht festzuhalten und von beiden Parteien zu unterschreiben. Nicht festgehaltene Mängel können nicht berücksichtigt werden.

3. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug fällig. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen i. H. von 1% per Monat zu berechnen.

4. Ausführungsunterlagen
Die für die Ausführung notwendigen Unterlagen sind gemäß §3 (1) VOB/B1 vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG zur Verfügung zu stellen.

5. Angabe der Bohrpunkte und Sägeschnitte
Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen und Anzeichnen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

6. Stellung von Wasser, Strom und Druckluft
Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten:
Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle)
Elektr. Energie: 230 V/16 A und 400 V/16 A bzw. 400 V/32 A
Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig mitzuteilen.

7. Ausführungsfristen, Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten
Der Auftraggeber hat der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG ausreichend und angemessen Zeit zur Ausführung der von ihm beauftragten Arbeiten einzuräumen und rechtzeitig mitzuteilen. Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG unterbrochen werden, anderenfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges nicht beachten der Unfallvorschriften. Kann die Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze verrechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angabe der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

8. Baustellenverkehr
Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist die Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

9. Sondergenehmigung
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen (z. B. Sonntagsgenehmigungen) einzuholen.

10. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäß zur VOB, Teil B, §13 und §14 - ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Personal der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG oder Einrichtungen der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG zurückzuführen sind, haftet die Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Oberflächenwasser wird abgesaugt und fachgerecht entsorgt. Eine Haftung für Spülwasserschäden die baulich bedingt sind ( z.B. durch Leerrohe, Spalten und Schächte verursacht werden) kann von der Fa. Mike Sendner Bohr- & Sägetechnik GmbH & Co. KG in keinem Fall übernommen werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht.